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Brettschichtholz-Elemente

Brettschichtholz-Elemente

Hohe Tragfähigkeit bei geringem Gewicht Brettschichtholzelemente für massives Bauen in Holz zur Anwendung in Dach, Decke und Wand. Brettschichtholz-Deckenelemente nach ÖNORM B 4100-2 (1997) / DIN 1052-1/A1. Holzart: Fichte. Festigkeitsklasse: GL24h (=BS 11) nach EN DIN 1194. Vorteile: geringes Eigengewicht bei hoher Belastbarkeit statische Scheibenausbildung möglich schlanke Konstruktionen gegenüber z.B. Holzbalkenkonstruktionen einfache Ausführungsdetails angenehmes Raumklima durch diffusionsfähigen Werkstoff leicht zu bearbeiten trockene Bauweise kurze Montagezeiten durch Vorfertigung
Massivholzbau

Massivholzbau

Appenzellerland Die Massivholzbau Appenzellerland AG betreibt in den Räumlichkeiten der Holzbau Albert Manser AG, Gonten eine topmoderne und leistungsfähige CNC-Abbundanlage Krüsi MC 15.
Parkett

Parkett

natürlich elegant Alles beginnt mit einem Baum Parkett ist der Fürstliche unter den Bodenbelägen. Die fast grenzenlosen Kombinationsmöglichkeiten in Struktur, Schnitt und Holzarten begeistern mit Sicherheit auch Sie. Wussten Sie, das die Produktion eines Parkettboden ca. 80 - 100 Jahr dauert? Solange müssen wir warten um einen perfekten Holzboden verlegen zu dürfen.
Deklaration Holz

Deklaration Holz

Der Bundesrat hat am 4. Juni 2010 gestützt auf das Konsumenteninformationsgesetz eine Verordnung verabschiedet, mit welcher eine Deklarationspflicht nach Holzart und Holzherkunft eingeführt wird. Die Verordnung ist am 1. Oktober 2010 mit Übergangsfrist bis Ende 2011 in Kraft getreten. Rund- und Rohholz und bestimmte Holzprodukte aus Massivholz, deren Herkunft und Holzart relativ leicht ermittelt werden können, sind einer Deklarationspflicht unterstellt. Zur administrativen Entlastung der kleinen und mittleren Unternehmen ist vorgesehen, dass bei Kleinserien eine pauschale Deklaration der Herkunft genügt. Deklaration Herkunft Holz (PDF)
Deklaration Holz

Deklaration Holz

Der Bundesrat hat am 4. Juni 2010 eine Verordnung verabschiedet, mit der eine Deklarationspflicht nach Holzart und Holzherkunft eingeführt wird. Die Verordnung ist am 1. Oktober 2010 in Kraft getreten. Rund- und Rohholz und bestimmte Holzprodukte aus Massivholz unterliegen einer Deklarationspflicht. Bei Kleinserien genügt eine pauschale Deklaration der Herkunft. Deklaration Herkunft Holz (PDF)